Viele Betriebe wollen ihre jährliche Unterweisung digital durchführen und fragen sich, ob das überhaupt zulässig ist. Die kurze Antwort lautet ja: Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Als alleiniges Mittel genügen digitale Formate aber nicht. Die Inhalte müssen auf den Arbeitsplatz zugeschnitten sein, das Verständnis muss überprüft werden, und Rückfragen an die unterweisende Person müssen möglich bleiben. Bei Gefahrstoffen und Biostoffen verlangt der Gesetzgeber sogar ausdrücklich eine mündliche Unterweisung.

Ein Detail vorweg, weil es oft falsch zugeordnet wird: Die jährliche Pflicht steht nicht im Arbeitsschutzgesetz, sondern in der DGUV Vorschrift 1. Mindestfrequenz und Dokumentationspflicht stehen dort in einem einzigen Satz.

Stand: 24. August 2026. Dieser Beitrag gibt den Regelungsstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV und GefStoffV gelten bundesweit gleich; bei der DGUV Vorschrift 1 ist die Fassung Ihres eigenen Unfallversicherungsträgers maßgeblich.

Kurz zusammengefasst
  • Digitale Unterweisungen sind zulässig, das Gesetz macht keine Vorgabe zur Form. Als alleiniges Mittel genügen sie nicht.
  • Die jährliche Pflicht und die Dokumentation stehen in § 4 DGUV Vorschrift 1, nicht im Arbeitsschutzgesetz.
  • Fünf Bedingungen entscheiden: Arbeitsplatzbezug, Verständnis, Rückfragen, praktischer Teil und Sprache.
  • Bei Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bleibt die mündliche Unterweisung Pflicht.

Sind digitale und Online-Unterweisungen erlaubt?

Zulässig sind sie, denn das Gesetz macht keine Vorgabe zur Form. Die eigentliche Frage ist, wie Sie die Unterweisung aufbauen.

Mitarbeiter mit VR-Brille in einem Baucontainer, daneben eine begleitende Person und ein Bildschirm mit dem Modulbild.
Digitale Unterweisung mit Begleitung: Rückfragen an die unterweisende Person müssen möglich bleiben.

Die DGUV Regel 100-001 zieht die Grenze deutlich:

Bei Unterweisungen müssen auch Rückfragen von Versicherten an die Unterweisenden möglich sein. Die alleinige Übergabe von Unterweisungsinhalten zum Selbststudium reicht daher nicht aus.

DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.3.1

Diese Regel ist nach eigener Aussage eine fachliche Empfehlung ohne Vermutungswirkung. Verbindlich sind das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1. KomNet, die Beratungsdatenbank der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen, kommt zum selben Ergebnis: Eine elektronische Unterweisung ist als Hilfsmittel nutzbar, allein aber nicht ausreichend.

Zwei Ausnahmen von der Formfreiheit macht der Gesetzgeber selbst, bei Gefahrstoffen und bei biologischen Arbeitsstoffen. Dort ist die mündliche Unterweisung Pflicht. Dazu weiter unten mehr.

Was das Arbeitsschutzgesetz verlangt und was nicht

Das Arbeitsschutzgesetz regelt Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung. Über die Form sagt es nichts.

Sie müssen Ihre Beschäftigten während der Arbeitszeit unterweisen, „ausreichend und angemessen“ und „eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich ausgerichtet“. Fällig ist das bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie, jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit.

Ebenso aufschlussreich ist, was nicht darin steht: eine Formvorschrift, eine feste Frequenz, eine Dokumentationspflicht und eine Unterschrift. Der oft zitierte § 6 ArbSchG verlangt Unterlagen zum Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und zu den festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Eine eigene Dokumentationspflicht für die Unterweisung, wie sie die DGUV Vorschrift 1 kennt, steht dort nicht.

Ein Punkt für die Praxis: Die Kosten dürfen nicht bei den Beschäftigten liegen. Wer das Modul abends von zu Hause durchklicken lässt, verschiebt genau diese Kosten.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Der Turnus liegt für die meisten Beschäftigten bei mindestens einmal im Jahr, für Jugendliche bei mindestens halbjährlich, und zusätzlich immer dann, wenn es einen Anlass gibt. Er steht allerdings nicht im Arbeitsschutzgesetz, sondern in den nachgelagerten Vorschriften.

NormFrequenzZusätzliche Anforderung
§ 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1Erforderlichenfalls, mindestens einmal jährlichDokumentation ausdrücklich verlangt
§ 12 Abs. 1 BetrSichVMindestens jährlich, bei ArbeitsmittelnDatum und Namen schriftlich festhalten
§ 14 Abs. 2 GefStoffVMindestens jährlichArbeitsplatzbezogen und mündlich
§ 29 Abs. 2 JArbSchGMindestens halbjährlichGilt für Jugendliche

Die jährliche Wiederholung ist dabei die Untergrenze für Beschäftigte ab 18 Jahren und gilt unabhängig davon, ob sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat. Kommt innerhalb des Jahres ein Anlass dazu, unterweisen Sie zusätzlich und genau zu diesem Anlass.

Die Erstunterweisung steht davon unabhängig immer vor Aufnahme der Tätigkeit.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1, § 12 Abs. 1 BetrSichV, § 14 Abs. 2 GefStoffV, § 29 Abs. 2 JArbSchG.

Diese Bedingungen muss eine digitale Unterweisung erfüllen

Ob Ihre digitale Unterweisung trägt, entscheidet sich an fünf Punkten.

  1. Arbeitsplatzbezug. Die Inhalte müssen auf die konkrete Tätigkeit zugeschnitten sein, im Wortlaut des Gesetzes „eigens auf den Arbeitsplatz ausgerichtet“.
  2. Verständnis. Die verantwortliche Person muss sich überzeugen, dass die Mitarbeitenden die Inhalte verstanden haben und umsetzen können.
  3. Rückfragen. Ein Gespräch mit der unterweisenden Person muss möglich bleiben. Material zum Selbststudium genügt nicht.
  4. Praktischer Teil. Bei elektronischen Hilfsmitteln kann die zusätzliche praktische Vermittlung einiger Arbeitsabläufe erforderlich sein, so die DGUV Regel. Der Fachbereich Organisation der DGUV formuliert es strenger, siehe das Zitat weiter unten.
  5. Sprache. Bei Gefahrstoffen und Biostoffen schreibt der Gesetzgeber eine verständliche Form und Sprache ausdrücklich vor. Reicht die sprachliche Verständigung nicht aus, empfiehlt die DGUV Regel andere Kommunikationsmittel, ausdrücklich genannt sind Skizzen, Fotos und Videos.

Punkt 1 und 2 stehen im Gesetz, in § 12 und § 3 ArbSchG. Punkt 3 und 4 kommen aus der DGUV Regel, Punkt 5 aus den beiden Verordnungen. Dass die Regel eine Empfehlung ist, macht sie in der Praxis nicht folgenlos: Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger messen Ihre Unterweisung daran.

Wo digitale Formate die Unterweisung nicht ersetzen dürfen

In zwei Fällen verlangt der Gesetzgeber selbst eine mündliche Unterweisung, unabhängig davon, wie gut Ihr digitales Programm ist.

Bei Gefahrstoffen müssen die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen zu unterschreiben.

Blick durch die VR-Brille auf ein auslaufendes Gefahrstofffass in einem Lager, aus dem eine grüne Wolke aufsteigt.
Gefahrstoffe lassen sich in VR gefahrlos üben. Die Unterweisung selbst schreibt die Gefahrstoffverordnung trotzdem mündlich vor.

Bei biologischen Arbeitsstoffen gilt dasselbe Prinzip: mündliche Unterweisung, schriftlich festgehalten und durch Unterschrift bestätigt.

Wo mit diesen Stoffen gearbeitet wird, kann also weder ein E-Learning noch ein VR-Modul die gesetzliche Pflicht ersetzen. Die DGUV Vorschrift 1 schreibt keine Form vor, einzelne Verordnungen tun es sehr wohl. Prüfen Sie deshalb zuerst, welche Verordnung in Ihrem Betrieb greift. Digitale Formate dürfen die mündliche Unterweisung dort begleiten, ersetzen können sie sie nicht.

Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 2 Satz 1 und letzter Satz GefStoffV, § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 BioStoffV.

Was passiert, wenn die Unterweisung fehlt?

Was eine fehlende Unterweisung kostet, hängt davon ab, welche Verordnung für Ihre Tätigkeit greift. Der Unterschied ist erheblich.

5.000 €
Ordnungswidrigkeit nach BetrSichV und BioStoffV
30.000 €
wenn eine vollziehbare Anordnung der Aufsichtsbehörde nicht befolgt wird
50.000 €
bei unterlassener mündlicher Unterweisung zu Gefahrstoffen

Die Unterweisungspflicht aus § 12 ArbSchG ist für sich genommen nicht bußgeldbewehrt. Über die Verordnungen aber schon: Betriebssicherheitsverordnung und Biostoffverordnung erklären eine fehlende Unterweisung ausdrücklich zur Ordnungswidrigkeit, mit einem Rahmen bis zu 5.000 Euro.

Wird danach eine vollziehbare Anordnung der Aufsichtsbehörde nicht befolgt, sind es bis zu 30.000 Euro, und zwar für den Arbeitgeber oder die verantwortliche Person.

Am schwersten wiegt es bei Gefahrstoffen. Wer dort die mündliche Unterweisung unterlässt, riskiert bis zu 50.000 Euro.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 ArbSchG in Verbindung mit § 22 BetrSichV und § 20 BioStoffV, § 25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbSchG, sowie § 14 Abs. 2 Satz 1 und § 22 Abs. 1 Nr. 25 GefStoffV in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b und Abs. 3 ChemG.

Verständnis prüfen und Wirksamkeit kontrollieren

Dass die Unterweisung stattgefunden hat, reicht nicht. Sie muss auch wirken, und das müssen Sie überprüfen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie, Ihre Maßnahmen auf Wirksamkeit zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Die DGUV Regel wird konkreter: Die Verantwortlichen müssen sich davon überzeugen, dass die Versicherten die Inhalte verstanden haben und umsetzen können, und die Führungskräfte prüfen die Wirksamkeit.

Wie das geht, lässt die Regel offen. Sie nennt als Beispiele:

So lässt sich das Verständnis prüfen
  • Verständnisfragen stellen
  • den Handlungsablauf vorführen lassen
  • die Arbeitsweise beobachten
Frage in einem VR-Modul: Jeder erkannten Gefährdung im Lager muss die richtige Reaktion zugeordnet werden.
Verständnisprüfung im Modul: Die Teilnehmenden ordnen jeder Gefährdung die richtige Reaktion zu. Screenshot aus der englischsprachigen Fassung.

Damit verschiebt sich, was ein Nachweis eigentlich belegen soll. Eine Unterschriftenliste sagt, dass jemand im Raum war. Sie sagt nicht, ob die Gefahr verstanden wurde.

Unterweisungsnachweis: Was dokumentiert werden muss

Dokumentieren müssen Sie in jedem Fall. Die DGUV Vorschrift 1 schreibt dafür keine bestimmte Form vor, einzelne staatliche Verordnungen dagegen schon.

Die Pflicht steht in der DGUV Vorschrift 1, nicht im viel zitierten § 6 ArbSchG, der die Gefährdungsbeurteilung betrifft. Die DGUV Regel hält dazu fest:

Die DGUV Vorschrift 1 sieht weder eine bestimmte Form der Dokumentation noch eine Unterschrift der unterweisenden Person oder der Unterwiesenen vor. Einige staatliche Vorschriften fordern jedoch ausdrücklich eine schriftliche Dokumentation oder eine Unterschrift.

DGUV Regel 100-001, Abschnitt 2.3.2

Strenger sind die Betriebssicherheitsverordnung mit Datum und Namen sowie Gefahrstoff- und Biostoffverordnung mit zusätzlicher Unterschrift.

Wie ein Nachweis aussehen kann, müssen Sie nicht selbst erfinden. Die DGUV Regel enthält auf Seite 29 ein Musterformular mit Feldern für:

  • Unternehmen, Betriebsteil und Arbeitsbereich
  • durchgeführt von und am
  • die Auswahl zwischen Erstunterweisung, Wiederholungsunterweisung und Unterweisung aus besonderem Anlass
  • Unterweisungsinhalte, Teilnehmende und Bemerkungen

Einen Teil davon halten Sie digital fest: wer ein Modul wann gestartet und abgeschlossen hat und mit welcher prozentualen Bewertung, siehe Analytik und LMS-Integration. Unterweisungsinhalte und Unterschriften bleiben Ihre eigene Dokumentation.

Welche Form erfüllt welche Bedingung?

Erlaubt ist grundsätzlich jede Form, außer dort, wo Gefahrstoff- und Biostoffverordnung die mündliche Unterweisung verlangen. Nur deckt nicht jede Form jede der fünf Bedingungen ab.

Das Präsenzgespräch am Arbeitsplatz kann alle fünf abdecken, ist bei Schichtbetrieb aber schwer zu planen. Video und E-Learning decken den Arbeitsplatzbezug nur dann, wenn sie für Ihren Betrieb erstellt sind; ein Standardmodul tut das nicht. Die Verständnisprüfung decken sie mit Fragen im Modul, Rückfragen und der praktische Teil bleiben offen. Eine VR-Simulation lässt den Handlungsablauf üben und hält das Ergebnis je teilnehmender Person fest, ersetzt die praktische Vermittlung am Arbeitsplatz aber nicht. Die Sprache entscheidet bei jeder Form: Das Material muss in einer Sprache vorliegen, die Ihre Beschäftigten verstehen.

Die Grenze aller elektronischen Formate formuliert der Fachbereich Organisation der DGUV deutlicher als die DGUV Regel:

So kann die praktische Vermittlung bestimmter Arbeitsabläufe und Verhaltensweisen durch die derzeit zur Verfügung stehenden elektronischen Medien nicht ersetzt werden, sondern muss weiterhin konkret in der Praxis geübt werden.

DGUV Fachbereich Organisation, elektronisch unterstützte Unterweisung

Wissen lässt sich digital vermitteln, Handeln muss geübt werden.

Die drei Formen nebeneinander finden Sie in unserem Vergleich von Präsenzschulung, E-Learning und VR-Training.

Wo VR-Training in die Unterweisung passt und wo nicht

Ein VR-Modul ist eine Form der Unterweisung, und jeder Durchlauf wird automatisch erfasst. Den vollständigen Nachweis ergibt das nicht. Ob ein Modul die vollständige Unterweisung ersetzt, hängt von Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab.

Blick durch die VR-Brille in einem VR-Modul: Ein Gabelstapler im Lager, dazu eine Warnmarkierung im Sichtfeld.
Ein Modul stellt die Arbeitssituation nach. Was die Teilnehmenden dort tun, wird pro Durchlauf erfasst.

Dr. Peter Nickel vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV ordnet den Stellenwert in der Fachzeitschrift Arbeit und Gesundheit so ein: Eine virtuelle Sicherheitsunterweisung soll die klassische Wissensvermittlung nicht ersetzen, sondern ergänzen. Das ist eine fachliche Einschätzung, keine Rechtspflicht. In derselben Reportage über den Industriedienstleister Actemium heißt es, die Simulationen ließen sich auch als Lernkontrolle nach einer Unterweisung einsetzen.

Was ein Modul liefert, ist Dokumentation und kein Zertifikat: je teilnehmender Person gestartete und abgeschlossene Durchläufe, prozentuale Bewertung und Nutzerfeedback pro Frage, pro Modul Bestehensquote und durchschnittliche Moduldauer, übertragbar per SCORM oder xAPI.

Die VR-Sicherheitsmodule von VR Owl laufen auf einer VR-Brille, nicht am Arbeitsplatzrechner. Die kompatiblen Geräte stehen auf der jeweiligen Modulseite.

Die Grenzen gehören dazu: kein Zertifikat, keine Teilnahmebescheinigung, und bei Gefahrstoffen und Biostoffen ersetzt VR die gesetzliche Pflicht nicht. Zum Vorgehen: VR-Training für Unternehmen.

Häufige Fragen zur digitalen Unterweisung

Vier Fragen, die uns in Projekten immer wieder gestellt werden, jeweils kurz beantwortet und mit der Fundstelle dahinter.

Welche 3 Arten von Unterweisungen gibt es?

In der Praxis wird nach dem Anlass unterschieden. Das Musterformular der DGUV Regel 100-001 sieht dafür drei Ankreuzfelder vor: Erstunterweisung, Wiederholungsunterweisung und Unterweisung aus besonderem Anlass.

Ist eine elektronische Unterweisung nach der DGUV zulässig?

Ja, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Die DGUV Regel 100-001 nennt elektronische Hilfsmittel ausdrücklich, verlangt aber, dass Rückfragen möglich bleiben und dass reine Selbststudien-Unterlagen nicht genügen. Die Regel ist eine fachliche Empfehlung, keine Rechtsnorm.

Kann ich die Sicherheitsunterweisung selbst durchführen?

Die Unterweisung ist eine Pflicht des Unternehmers. Er kann die Durchführung auf geeignete Personen übertragen, behält aber die Gesamtverantwortung. Wer im Einzelfall unterweisen darf, hängt von der Aufgabe und der betrieblichen Organisation ab. Klären Sie das mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrem Unfallversicherungsträger.

Ersetzt eine VR-Schulung die jährliche Unterweisungspflicht?

Nein, nicht automatisch. Eine VR-Schulung ist eine Form der Unterweisung. Das Modul hält fest, wer wann teilgenommen und wie abgeschnitten hat; Unterweisungsinhalte und Unterschriften bleiben Ihre eigene Dokumentation. Ob sie die vollständige Unterweisung ersetzt, hängt von Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab.

Quellen und Rechtsstand

Der Rechtsstand dieses Beitrags ist der 24. August 2026.

Gesetze und Verordnungen sind verbindlich, DGUV Regeln sind fachliche Empfehlungen ohne Vermutungswirkung. Wer die Durchführung der Unterweisung digitalisiert, prüft im betrieblichen Arbeitsschutz beides.

Quellen
§ 3, § 6, § 12 und § 25 Arbeitsschutzgesetz; § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“; DGUV Regel 100-001, Ausgabe Juni 2025; § 12 und § 22 Betriebssicherheitsverordnung; § 14 und § 22 Gefahrstoffverordnung; § 14 und § 20 Biostoffverordnung; § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz; § 26 Chemikaliengesetz; KomNet Dialog 43048; DGUV Fachbereich Organisation, Elektronisch unterstützte Unterweisung; Arbeit und Gesundheit, DGUV.

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Sales Development Germany bei VR Owl, Standort Köln. Berät Unternehmen aus Industrie, Energie und Bau zu VR-Sicherheitstrainings und deren Nachweisführung.